Allgemeine Geschäftsbedingungen für psychologische Berater/innen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischer Beraterin und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot der
Psychologischen Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Psychologische Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in
Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Psychologischen Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche oder
Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Psychologische Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen
Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn
das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.
§ 4 Honorierung der Psychologischen Beraterin
Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Psychologischen Beraterin und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. Die Honorare sind nach jeder Beratung von dem/der Klienten/in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der/die Klient/in auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies der Psychologischen Beraterin entsprechend mitzuteilen.
Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologische Beraterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Die Psychologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der
Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Psychologische Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Training
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Coaches/Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen
(Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von
Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören auch Entspannungsmaßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach/Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die
dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee/Trainee entsprechen, sofern der/die Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.
Soweit der/die Coachee/Trainee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder
Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach/Trainer gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers
Trainingsinhalte verneint.
§ 4 Honorierung des Coaches/Trainers
Coachee/Trainee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der
Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende
Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee/Trainee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach/Trainer verlangt werden.
werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee/Trainee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee/Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee/Trainee zustimmen wird.
Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften
an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Allgemeine
Verkaufsbedingungen
(AGB)
für den nicht-kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Bei der Nutzung der AGB im Fernabsatz sind zusätzliche Regelungen (z. B. Widerrufs- und Rückgaberecht) zu beachten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
§ 8 Sonstiges
Anhang 1:
Anmerkungen
Transparenzgebot
Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.
Gewährleistungsfristen
Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:
Bewegliche Sachen außer Baumaterialien - neu - Käufer ist Verbraucher |
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2 Jahre |
- Käufer ist Unternehmer
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1 Jahr |
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher |
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1 Jahr |
- Käufer ist Unternehmer
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keine |
Baumaterialien (sofern eingebaut) - neu
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5 Jahre |
- gebraucht - Käufer ist Verbraucher |
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1 Jahr |
- Käufer ist Unternehmer
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keine |
unbebaute Grundstücke
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keine |
Bauwerke - Neubau |
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5 Jahre |
- Altbau |
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keine |
Mängelanzeigepflicht
Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.
Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung
Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.
Beschränkung auf Nacherfüllung
Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.
Haftungsbeschränkungen
Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
Höhe der Verzugszinsen
Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
Weiterführende Informationsquellen:
Der Bundesanzeiger ist ebenfalls online erreichbar: http://www.ebundesanzeiger.de. Im Übrigen können Muster-AGB auch direkt bei den Verbänden nachgefragt werden, die meist über das sog. Verbändeverzeichnis im Internet recherchierbar sind:
http://www.verbaende.com
Juni 2018
Dienstleistungen Bernhard